AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Zweckverbands Volkshochschule für Stadt und Landkreis Passau, (nachfolgend „vhs“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit der vhs hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien (z. B. Broschüren oder Programme) der vhs dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
1.2 Studienreisen, Exkursionen, o.ä., die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs lediglich als Vermittler auf. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der vhs und dem Kunden.
1.3 Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten oder mit einer Dauer von mindestens 50 Unterrichtseinheiten gelten gesonderte AGB, die dem Kunden mitgeteilt werden.

 

2. Vertragsschluss bei Fernabsatzverträgen

Bei Fernabsatzverträgen erfolgt der Vertragsschluss zwischen der vhs und dem Kunden nach folgender Maßgabe:

2.1 Die auf der Website oder in Printmedien der vhs beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der vhs dar, sondern dienen lediglich als Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann sein Angebot persönlich, postalisch, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail gegenüber der vhs abgeben. Bei einer Buchung über die Website der vhs kann der Kunde das Angebot auch über das in die Website der vhs integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Veranstaltungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons, ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Veranstaltungen ab. Die verbindliche Anmeldung kann auch per Eintragung in die von den Kursleitern ausgehändigten Anmeldelisten für Folgeveranstaltungen stattfinden.
2.3 Die vhs kann das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen annehmen,
  •  indem sie dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  •  indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert oder
  •  indem sie im Falle des SEPA-Lastschriftverfahrens die Teilnahmegebühr vom Bankkonto des Kunden einzieht.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt die vhs das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und die vhs das Angebot des Kunden nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des 14. Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5 Bei einer Buchung über die Website der vhs wird der Vertragstext von der vhs gespeichert und dem Kunden nach Absendung seines Angebots nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seines Angebots jedoch nicht mehr über die Website der vhs abgerufen werden.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular der vhs kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe des Angebots noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
2.9 Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste.
2.10 Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs angenommen. Bei minderjährigen Kunden ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.


3. Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus dem Angebot der vhs nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Teilnahmegebühr um einen Gesamtpreis (inklusive etwaiger Steuern) für die Veranstaltungsteilnahme.
3.2 Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht in der Teilnahmegebühr inbegriffen und vom Kunden zu tragen, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung der vhs nichts anderes ergibt.
3.3 Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
a) Lastschrifteinzug
b) Zahlung am Kartenterminal mit Bankkarte
c) Zahlung auf Rechnung
d) Barzahlung
3.4 Die Teilnahmegebühr wird sofort zur Zahlung fällig.
3.5 Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird dem Kunden/Kontoinhaber die Fälligkeit (der Abbuchungstag) der SEPA-Lastschrift per Vorabinformation (Pre-Notification), spätestens zwei Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin mitgeteilt. Wird die Lastschrift aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat, von der Bank nicht eingelöst, werden die Rücklastschriftgebühren zusätzlich berechnet. Nach zweimaligem fehlgeschlagenem Lastschrifteinzug ist für den Kunden künftig nur noch Barzahlung möglich.
3.6 Zahlt der Kunde die fällige Teilnahmegebühr nicht, kann die vhs dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Bezahlung setzen (1. Mahnung). Erfolgt innerhalb 14 Tage nach der 1. Mahnung keine Zahlung, erhält der Kunde eine 2 Mahnung und die vhs kann bei erneutem fruchtlosem Fristablauf von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Kunde vorbehaltlich weitergehender Ansprüche verpflichtet, der vhs für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 Euro zu bezahlen. Dem Kunden wird jedoch der Nachweis gestattet, dass die tatsächlichen Kosten nicht entstanden sind oder wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale. Ist auch nach der 2. Mahnung keine Begleichung des zu schuldenden Betrags erfolgt ist die vhs berechtigt, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
3.7 Kommt der Kunde bei einer Veranstaltung, bei dem die Teilnahmegebühr in Raten zahlbar ist, mit der Zahlung der Rate in Verzug und zahlt trotz einer Nachfrist (siehe Regelung wie 3.6) nicht, so ist die vhs zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zum sofortigen Ausschluss des Kunden berechtigt.


4. Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung

4.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der vhs in Textform möglich.
4.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und der vhs ein, so haften er und der Kunde der vhs als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und für die der vhs durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.


5. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, Staffelpreisregelung

5.1 Für Veranstaltungen der vhs gilt eine individuelle Mindestteilnehmerzahl.
5.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann die vhs bis spätestens am 3. Tage vor Veranstaltungsbeginn durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten.
5.3 Die vhs behält sich vor, Veranstaltungen auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen, wenn die Teilnahmegebühr dann entsprechend erhöht wird. Hierzu muss der Kunde sein Einverständnis erteilen. Die Staffelpreisregelung wird seitens der vhs individuell festgelegt und dem Kunden mitgeteilt.
5.4 Die vhs wird dem Kunden die Erklärung nach Ziffer 5.2 unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens am 3. Tage vor Veranstaltungsbeginn zugehen lassen.
5.5 Macht die vhs von ihrem Rücktrittsrecht nach Ziffer 5.2 Gebrauch, so kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die vhs in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
5.6 Der Kunde hat sein Recht nach Ziffer 5.4 unverzüglich nach Zugang der Erklärung der vhs dieser gegenüber geltend zu machen.
5.7 Macht der Kunde nicht von seinem Recht nach Ziffer 5.4 Gebrauch oder kann die vhs seinem Verlangen nicht nachkommen, so wird die vhs dem Kunden eine gegebenenfalls bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstatten.

 

6. Stornierung, Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

6.1 Der Kunde kann seine Teilnahme jederzeit stornieren. Die Stornierungserklärung muss in Textform erfolgen. Die Abmeldung beim Kursleiter oder das Fernbleiben von der Veranstaltung gelten nicht als Stornierung.
6.2 Storniert der Kunde seine Teilnahme, so berechnet die vhs eine Stornogebühr. Die Höhe der Stornogebühr beträgt:
50 % der Teilnahmegebühr bei einem Storno innerhalb 7 Tagen vor der Veranstaltung, 100 % der Teilnahmegebühr bei einem Storno innerhalb von 3 Tagen vor der Veranstaltung.
Bei der Berechnung der Frist wird der Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mitgerechnet.
In Höhe der berechneten Stornogebühr entfällt der Anspruch auf Rückzahlung der im Voraus gezahlten Teilnahmegebühr.
Es sind gesonderte Stornoregelungen möglich, die dem Kunden dann aber vor Anmeldung mit-geteilt werden.
6.3 Storniert der Kunde seine Teilnahme aus wichtigen Grund (z.B. Krankheit), werden keine Stornogebühren erhoben, sofern dieser durch geeignete Unterlagen (z.B. ärztliches Attest) nachgewiesen wird.
6.4 Erfolgt keine Stornierung gem. 6.1 ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.
6.5 In begründeten Ausnahmefällen kann eine Gutschrift beantragt werden. Gutschriften sind von der Rückzahlung ausgeschlossen und können gem. der gesetzlichen Ausschlussfrist innerhalb 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Gutschrift entstanden ist, eingelöst werden.
6.6 Die vhs behält sich vor, Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der vhs für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der vhs wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die vhs wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
6.7 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die vhs in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
6.8 Die vhs ist berechtigt, eine Veranstaltung in ein Online-Seminar oder in eine hybride Veranstaltung im Sinne von Ziffer 7 zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung zu verlangen, wenn die vhs in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
6.9 Die Rechte nach Ziffer 6.7 und 6.8 hat der Kunde unverzüglich nach der Information der vhs über die Leistungsänderung dieser gegenüber geltend zu machen. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht nach Ziffer 6.7 und Ziffer 6.8 Gebrauch, hat die vhs dem Kunden eine gegebenenfalls bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstatten.
6.10 Die vhs ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung einer ggf. bereits gezahlten Teilnahmegebühr abzusagen. Bei Absage der Veranstaltung nach Veranstaltungsbeginn erfolgt eine anteilige Rückerstattung. Die vhs wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Dieser wird den Kunden, die von der Absage betroffen sind, unverzüglich angeboten. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung der betroffenen Kunden, diesen Ersatztermin anzunehmen und die Teilnahmegebühr hierfür zu entrichten.

 

7. Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen

7.1 Zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannten Personen berechtigt. Für eine Vertragsübertragung auf dritte Personen gilt Ziff. 4 entsprechend.
7.2 Die nach Ziff. 7.1 zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen Berechti-ten, dürfen weder dritten Personen Zugriff auf ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm einräumen und dritten Personen dadurch eine Teilnahme an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung ermöglichen noch zusammen mit dritten Personen über ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung teilnehmen.
7.3 Die Teilnehmer von Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nicht berechtigt, Online-Seminare oder hybride Veranstaltungen aufzuzeichnen und/oder zu speichern und/oder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder in jeder sonstigen Form in Bild und/oder Ton zu veröffentlichen.
7.4 Bei Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen können Einschränkungen und Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs der vhs liegen. Hierunter fallen insbesondere die von der vhs nicht beeinflussbaren technischen Bedingungen des Internets sowie Störungen in der technischen Infrastruktur Dritter. Dies hat keinerlei Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von vhs erbrachten Leistungen.

 

8. Bereitstellung digitaler Inhalte

8.1 Sofern die vhs dem Kunden im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen - einschließlich Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen – digitale Inhalte im Sinne von §327 Abs. 2 BGB (insbesondere E-Books und andere Textdateien sowie Audio- und Videodateien) zur Verfügung bereitstellt, schuldet die vhs die Bereitstellung im Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns, sofern sich aus dem Angebot der vhs nichts anderes ergibt.
8.2 Sofern sich aus dem Angebot der vhs nichts anderes ergibt, ist die Bereitstellung digitaler Inhalte durch die vhs mit Zahlung der Teilnahmegebühr im Sinne von Ziffer 3 abgegolten.

 

9. Teilnahmebescheinigungen, Prüfungsvoraussetzungen

9.1 Teilnahmebescheinigungen werden dem Kunden automatisch zeitnah nach Veranstaltungsende ausgestellt, wenn mindestens 75% der Unterrichtsstunden besucht wurden, ausgenommen Integrationskurse. Nachträgliche Teilnahmebescheinigungen können nur binnen eines Jahres nach Veranstaltungsende ausgestellt werden. Für die Erstellung einer Teilnahmebescheinigung können zusätzliche Kosten anfallen, die dem Kunden mitgeteilt werden, bevor dieser die Veranstaltung bucht.
9.2 Schließt eine Veranstaltung/Lehrgang mit einer Prüfung ab, so ist allen der Kunde dafür verant-wortlich, dass er die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen, die vor Ver-anstaltungsbeginn bekannt gegeben wurden, erfüllt. Die vhs ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen zu überprüfen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung oder Ableistung einer Prüfung. Auch die fristgerechte Anmeldung zu Prüfungen obliegt allein dem Kun-den.
9.3 Sofern bei Ausscheiden des Kunden die Teilnahmegebühr nicht vollständig beglichen ist, behält sich die vhs ein Zurückbehaltungsrecht des Zertifikates/der Teilnahmebescheinigung vor.

 

10. Gutscheine

Es besteht die Möglichkeit, bei der vhs Gutscheine für Veranstaltungen zu erwerben. Der Gutschein berechtigt zur Teilnahme an einer oder mehreren Veranstaltungen bis zum Gesamtwert des Gutscheins. Nach einer Frist von 3 Jahren (ab Ausstellungsdatum) verfällt der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins. Der Besitz des Gutscheins berechtigt nicht zur Teilnahme an einer ausgebuchten Veranstaltung. Der Gutschein ist bei Erwerb sofort zu zahlen. Gutscheine können weder ganz noch teilweise gegen Bargeld oder Rückzahlung von Geld eingetauscht werden.


11. Nutzungsrechte

11.1 Die in der Veranstaltung verwendeten Materialien einschließlich der Veranstaltungsunterlagen und gegebenenfalls von der vhs bereitgestellter digitaler Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
11.2 Die vhs ist Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte an den Materialien, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Veranstaltungsunterlagen und digitale Inhalte, die dem Kunden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen bzw. bereitgestellt werden.
11.3 Der Kunde darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Veranstaltungsunterlagen und bereitgestellter digitaler Inhalte lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte vorherige Erlaubnis der vhs ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus mittels technischer Hilfsmittel aufzuzeichnen (Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen) oder Veranstaltungsunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

 

12. Haftung

Grundsätzlich besuchen die Kunden die Veranstaltungen der vhs auf eigene Gefahr. Eine Versicherung gegen Unfall, Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht.
Die vhs haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

12.1 Die vhs haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
  •  bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  •  bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  •  aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes einzelvertraglich geregelt ist,
  •  aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Verletzt die vhs fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 12.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der vhs nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist eine Haftung der vhs ausgeschlossen.
12.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der vhs für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12.5 Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalls alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder entstehende Schäden möglichst gering zu halten.
12.6 Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.


13. Datenschutz

Die Bestandsdaten und freiwilligen Angaben des Kunden verwendet die vhs zur Erbringung ihrer Leistungen und für die zukünftige Betreuung mit Informationen rund um das vhs-Angebot. Eine E-Mail-Adresse verwendet die vhs nur mit Zustimmung, um in einem vhs-Newsletter oder in sonstigen Druck- und Verbreitungswerken über Veranstaltungen und Angebote zu informieren. Es findet keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken statt.
Wenn keine Informationen über Angebote und Dienstleistungen der vhs gewünscht wird, kann dies jederzeit formlos mitgeteilt werden, z.B. per E-Mail an info@vhs-passau.de oder schriftlich an die Geschäftsstelle.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der vhs (einzusehen auf der Homepage unter www.vhs-passau.de/datenschutz).


14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der vhs. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der vhs ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die vhs ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.


15. Gültigkeit der AGB

Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die früheren Bedingungen ihre Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere vorstehenden Vereinbarungen ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

So erreichen Sie uns:

Zweckverband Volkshochschule
für Stadt und Landkreis Passau

Nikolastraße 18
94032 Passau

Tel: 0851 95980-0
Fax: 0851 95980-12
E-Mail: info@vhs-passau.de

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Freitags und nachmittags geschlossen,
oder nach telefonischer Terminvereinbarung.

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