Corona Informationen
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Informationen zur aktuellen Lage


Bitte beachten Sie die derzeit geltenden Regelungen für eine Teilnahme an einer unserer vhs-Präsenzveranstaltungen:


Allgemeine Kursregelung

  • 3G für die Teilnehmer*innen
  • 3G für Dozent*innen
  • 3G bedeutet PCR-Test max. 48 Std. , Schnelltest max. 24 Std. oder eigenerworbener Selbsttest unter Aufsicht für Personen, die weder geimpft noch genesen sind)
  • Getesteten Personen stehen gleich:
    Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
    Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
    noch nicht eingeschulte Kinder.
  • FFP2-Maskenpflicht auf Begegnungsflächen, entfällt am Platz, wenn Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann


Regelungen für bestimme Kurse

Kochkurse:

  • 3G für Teilnehmer*innen
  • 3G für Dozent*innen
  • Beim Essen am Tisch gilt keine Maskenpflicht. Achtung: beim Essen ist jedoch der 1,5m Abstand weiterhin einzuhalten (außer für Personen aus dem gleichen Hausstand)

Beratungsgespräche und Parteiverkehr:

  • keine Vorgaben (2G/ 3G) für Kund*innen
  • FFP2-Maskenpflicht für Kunden

Outdoor-Veranstaltungen inkl. Gesundheitsbildung und Führungen:

  • 3G für Teilnehmer*innen
  • 3G für Dozent*innen
  • In beiden Fällen entfällt die Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand gewahrt wird.

Reha-Sportkurse:

  • 3G-Regel und Vorliegen einer medizinischen Heilmittel-Verordnung

Integrationskurse und Berufssprachkurse:

  • 3G für die Teilnehmer*innen
  • 3G für die Dozent*innen
  • FFP2-Maskenpflicht auf Begegnungsflächen, entfällt am Platz, wenn Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann

Prüfungen:

  • 3G für Teilnehmer*innen
  • 3G für Dozent*innen

Kinder-/ Jugendkurse:

  • 3G für Teilnehmer*innen
  • 3G für Dozent*innen
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.
  • 3G-Regel für Eltern, die die Kinder zu den Kursen bringen und wie-der abholen, aber nicht am Kurs selbst teilnehmen.

Kurse mit Eltern und Babys bzw. Kleinkindern:

  • 3G-Pflicht u. Mindestabstand gilt nur für Eltern und ist nicht auf Babys u. Kleinkinder anzuwenden.
  • Maskenpflicht für Eltern nur dann, wenn Mindestabstand zu anderen Eltern nicht eingehalten werden kann.
  • 3G für Dozent*innen

Kurse, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können (z.B. Massage):

  • Bitte die allgemeine Kursregelung beachten!
  • Es gilt Maskenpflicht (FFP-2 Masken) immer dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (auch bei Angehörigen desselben Hausstandes!)

Firmenkurse:

  • 3G für die Teilnehmer*innen
  • 3G für die Dozent*innen
  • FFP2-Maskenpflicht auf Begegnungsflächen, entfällt am Platz, wenn Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann


Abstandsregelungen und Maskenpflicht

  • Abstandsregelung (1,5 m) ist wo immer möglich einzuhalten, auf ausreichende Handhygiene ist zu achten. Es gilt grundsätzlich in allen Kursen bzw. im gesamten vhs-Gebäude die FFP2-Maskenpflicht.

Folgende Ausnahmen gelten:

  • Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Die Maskenpflicht entfällt:

  • am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören
  • für Personal im Kundenkontakt (Beratung/Anmeldung), soweit durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
  • für Kinder bis zum 6. Geburtstag
  • Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss.


Stand: Freitag, 18. Februar 2022


Konzept unserer Hygiene Schutzmaßnahmen

Zur Durchführung unseres Kursbetriebs stellen wir ein umfassendes Konzept an Hygienemaßnahmen für Teilnehmer und Dozenten zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die Informationen und Hilfestellungen für Personen mit höherem Risiko.

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Kann ich am Kurs teilnehmen?
 

Für Teilnehmer:

Für Dozenten: 

Reinigung und Desinfektion:

So erreichen Sie uns:

Zweckverband Volkshochschule
für Stadt und Landkreis Passau

Nikolastraße 18
94032 Passau

Tel: 0851 95980-0
Fax: 0851 95980-12
E-Mail: info@vhs-passau.de

Anfahrt

Öffnungszeiten der vhs Passau

Mo, Di, Do: 08:30 - 12:30 Uhr
  13:30 - 16:00 Uhr
Mi, Fr:  08:30 - 13:00 Uhr


Beratungszeiten im Deutschbüro
Mo - Do: 08:30 - 13:00 Uhr
Freitags und nachmittags geschlossen,
oder nach telefonischer Terminvereinbarung.

Öffnungszeiten unserer Außenstellen
 

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