Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung an der vhs Passau und der Annahme durch die vhs zustande. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief), online oder per Eintragung in die von den Kursleiter/-innen ausgehändigten Anmeldelisten für Folgekurse stattfinden und ist für den Teilnehmer verbindlich. Erfolgt die Anmeldung mehrerer Teilnehmer/-innen durch einen Anmelder, hat dieser für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen einzustehen. Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr. Die Anmeldungen werden von der vhs in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs angenommen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig. Durch die Anmeldung zu einem Kurs erkennt der Teilnehmer die Gültigkeit der AGB der Volkshochschule Passau an, die in der Geschäftsstelle aufliegen und dem Teilnehmer auf Verlangen ausgehändigt werden. Nebenabreden oder Änderungen der Vertragsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von der Geschäftsleitung der vhs bestätigt sind. Kursleiter sind zur Änderung der Vertragsbedingungen oder der Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Bei allen Reiseveranstaltungen ist die vhs Passau nicht Reiseveranstalter sondern nur Vermittler. Der jeweiligen Reiseveranstalter geht aus dem Anmeldeformular hervor. Es gelten die jeweiligen AGB des Reiseveranstalters.
§ 2 Prüfungen, Prüfungsvoraussetzungen, Zertifikate und Zeugnisse, Teilnahmebescheinigung
Schließt ein Kurs/Seminar, ein Ausbildungslehrgang oder eine schulische Ausbildung mit einer Prüfung ab, so ist allein der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass er die für die Zulassung zur Prüfung erforderli-chen Voraussetzungen, die vor Kursbeginn bekannt gegeben wurden, erfüllt. Die vhs ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen zu überprüfen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung oder Ableistung einer Prüfung. Auch die fristgerechte Anmeldung zu Prüfungen obliegt allein dem Teilnehmer. Sofern bei Ausscheiden des Teilnehmers die Kursgebühr nicht vollständig beglichen ist, behält sich die vhs Passau ein Zurückbehaltungsrecht des Zertifikates/Zeugnisses vor. Die vhs bescheinigt dem Teilnehmer binnen eines Jahres nach Kursende auf Wunsch und nach regelmäßiger Teilnahme (mind. 80 % der Kursstunden wurden besucht) den Kursbesuch und den behandelten Unterrichtsstoff. Für eine solche Bescheinigung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. In diesem Fall entstehen keine weiteren zusätzlichen Kosten. Ausnahme sind Kurse, die mit Zertifikat/Bescheinigung angeboten werden. Hier ist die Ausstellung eines Zertifikates kostenlos und wird automatisch erstellt.
§ 3 Zahlung der Kursgebühr
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Bezahlung erfolgt per Sepa-Lastschrift (Abbuchung der Gebühren nach erteilter Ermächtigung vom angegebenen Konto). Das Einverständnis zur Sepa-Lastschrift wird durch ein gesondertes Mandat erteilt. Der Teilnehmerin/Kontoinhaberin, dem Teilnehmer/Kontoinhaber wird die Fälligkeit (der Abbuchungstag) per Vorabinformation (Pre-Notification) spätestens einen Arbeitstag vor Fälligkeitsdatum mitgeteilt. Wird die Lastschrift aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat, von der Bank nicht eingelöst, werden die Rücklastschriftgebühren zusätzlich berechnet. Nach zweimaligen fehlgeschlagenem Lastschrifteinzug ist für den/die Teilnehmer/-in künftig nur noch Barzahlung möglich. Zur Bezahlung der Gebühr stehen weitere Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
a) Zahlung am Kartenterminal mit Bankkarte
b) Zahlung auf Rechnung: zzgl. 5,00 € Zahlungsmittel-Entgelt für Mehraufwand (Einzelbuchung, Rechnungsstellung, Porto, Bankgebühren, Überwachung des Zahlungseingangs)
c) Barzahlung
Pro Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Dies gilt ab der 1. Mahnung.
§ 4 Gebührenerhöhung/Staffelpreise
Kurse mit festgelegter Mindestteilnehmerzahl können bei Nichterreichen dieser Zahl nur durchgeführt werden, wenn die Gebühren erhöht werden. In diesem Fall bedarf es der Absprache mit der vhs Geschäftsstelle. Die Staffelpreisregelung ist in den einzelnen Fachbereichen ersichtlich.
§ 5 Ermäßigungen auf Antrag und gegen Nachweis
Menschen mit Behinderung (ab 50% GdB) erhalten nach Vorlage eines Nachweises 25 % Ermäßigung auf die Kursgebühr. Dies gilt nur für als „ermäßigbar“ gekennzeichnete Kurse. Die genannten Ermäßigungsmöglichkeiten gelten nicht für die Teilnahme an Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 50 Unterrichtseinheiten (á 90 Min.), besondere Veranstaltungen außerhalb des regulären Kursbetriebs und Veranstaltungen, bei denen die vhs lediglich als Mitveranstalter oder Vermittler auftritt. Mehrfache Ermäßigungen sind nicht möglich – auf die vorgenannten Ermäßigungen besteht kein Rechtsanspruch.
§ 6 Rücktritt vom Vertrag/Abmeldung vom Kurs
a) Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl nicht erreicht wird oder wenn der/die von der vhs verpflichtete Dozent/-in aus Gründen, die die vhs nicht vertreten kann, ausfällt (z. B. Krankheit). Die vhs behält sich die Änderungen des Lehrplans, die Verlegung und Absage von Kursen oder den Wechsel des Dozenten aus organisatorischen Gründen vor. Die vhs wird ihre Kursteilnehmer bei Verlegung oder Absage nach Möglichkeit rechtzeitig in geeigneter Form benachrichtigen. Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei Absage durch die vhs vor Kursbeginn wird die bezahlte Kursgebühr in voller Höhe rückerstattet. Bei Absage durch die vhs nach Kursbeginn erfolgt eine anteilige Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
b) Ein/e Teilnehmer/-in kann von einer Anmeldung zu einem Kurs bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung ohne Kosten und ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Ab dem sechsten Kalendertag vor Kursbeginn wird bei Abmeldung ohne wichtigen Grund die volle Kursgebühr fällig. Bei Abmeldung durch wichtigen Grund gilt Buchstabe d) entsprechend.
c) In einzelnen Bereichen können abweichende Rücktrittsbedingungen oder AGB gelten. Auf diese wird gesondert hingewiesen.
d) Aus wichtigem Grund kann ein Teilnehmer vom Kurs/Lehrgang zurücktreten, sofern dieser durch geeignete Unterlagen (z.B. ärztl. Attest) nachzuweisen ist. Die Kündigung ist gegenüber der vhs auszusprechen und bedarf der Schriftform. Die Abmeldung beim Dozenten oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung. Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen, wenn der Inhalt des Kurses nur unwesentlich verändert wird.
e) Kommt der Kursteilnehmer mit der Zahlung der Kursgebühr in Verzug und zahlt trotz Mahnung nicht, so ist die vhs zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers berechtigt.
f) Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldung namentlich genannte Person . Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der vhs möglich. Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und der vhs ein, so haften er und der Kunde der vhs als Gesamtschuldner für die Kursgebühr und die durch den Eintritt des Dritten ggf. entstehenden Mehrkosten.
g) Die gesamte Kursgebühr ist auch fällig bei verbindlicher Anmeldung zum Kurs ohne tatsächlichem Erscheinen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Gutschrift beantragt werden. Gutschriften sind von der Rückzahlung ausgeschlossen.
§ 7 Gutscheine
Die vhs Passau bietet die Möglichkeit, Geschenkgutscheine für Veranstaltungen zu erwerben. Insbesondere gilt:
a) Der Gutschein berechtigt zur Teilnahme an einer oder mehreren Veranstaltungen bis zum Gesamtwert des Gutscheins.
b) Nach einer Frist von 3 Jahren (nach Ausstellungsdatum) verfällt der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins.
c) Der Besitz des Gutscheins berechtigt nicht zur Teilnahme an einer ausgebuchten Veranstaltung.
d) Der Gutschein ist bei Erwerb sofort zu zahlen.
e) Gutscheine können weder ganz noch teilweise gegen Bargeld oder Rückzahlung von Geld eingetauscht werden.
§ 8 Hausrecht
Für die Volkshochschule Passau wird das Hausrecht grundsätzlich durch die Geschäftsleitung ausgeübt, d.h. die Geschäftsleitung ist berechtigt, Personen aufzufordern, das Gebäude zu verlassen, wenn deren Verhalten den Tatbestand des Hausfriedensbruchs (gem. Strafgesetzbuch) erfüllt. Ist die Geschäftsleitung nicht anwesend, so sind ihre Stellvertretung sowie alle hauptberuflichen Mitarbeiter/-innen zur Ausübung des Hausrechts berechtigt. Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie den Unterricht stören oder andere Mitarbeiter/-innen bzw. Teilnehmer/-innen belästigen. Der Zutritt kann auch Personen verweigert werden, die wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen.
§ 9 Hausordnung
Eine Hausordnung gilt für alle Mitarbeiter/-innen sowie alle neben-/freiberuflichen und ehrenamtlichen Dozenten sowie Teilnehmer/-innen und Besucher der Volkshochschule Passau.
§ 10 Computernutzung
Bei allen Kursen, in denen ein Computer zum Einsatz kommt, gelten zusätzliche Bedingungen.
a) Verwendung von Software
Die im Rahmen der Kurse zugänglich gemachten Programme dürfen auf keiner Weise verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig.
b) Internetzugang
Soweit die vhs Passau einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornografischen, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden.
c) Datenverlust, Computerviren
Jeder Teilnehmende ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die vhs Passau übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Die vhs Passau übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme oder durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.
d) Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmende für die entstandenen Schäden.
§ 11 Urheberschutz
Aus urheberrechtlichen Gründen ist das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden in den Veranstaltungen nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
§ 12 Haftung
Die Teilnehmenden besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Eine Versicherung gegen Unfall und gegen Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht. Die vhs haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen, Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
1. Die vhs haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
d) aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Verletzt die vhs fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß § 12 Ziffer 1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der vhs nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist eine Haftung der vhs ausgeschlossen.
4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der vhs für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder entstehende Schäden möglichst gering zu halten.
6. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
§ 13 Datenschutz
Die Bestandsdaten und freiwilligen Angaben verwendet die vhs zur Erbringung ihrer Leistungen und für die zukünftige Betreuung mit Informationen rund um das vhs-Angebot. Eine E-Mail-Adresse verwendet die vhs nur mit Zustimmung, um in einem vhs-Newsletter oder in sonstigen Druck- und Verbreitungswerken über Kurse und Angebote zu informieren. Es findet keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken statt. Wenn keine Informationen über Angebote und Dienstleistungen der vhs gewünscht wird, kann dies jederzeit formlos mitgeteilt werden, z.B. per Mail an info@vhs-passau.de oder schriftlich an die Geschäftsstelle. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der vhs Passau (einzusehen unter www.vhs-passau.de/servicemenu/datenschutz).
§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Passau.
§ 15 Gültigkeit der AGB
Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die früheren Bedingungen ihre Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere vorstehenden Vereinbarungen ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
Hinweis:
Die AGB der vhs Passau stehen Ihnen auch zum Download bereit.