1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande.
Die Anmeldung kann erfolgen durch:
- Zahlung der Kursgebühr
- Eintragung in die Teilnehmerliste
Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr. Die Anmeldungen werden von der vhs in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig. Das Einverständnis zum Einzug der Gebühr per Banklastschrift wird durch die Anmeldung erteilt.
3. Rücktritt vom Vertrag
a) Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten
- wenn die Mindestzahl nicht erreicht wird,
- wenn der/die von der vhs verpflichtete Dozent/in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen, ausfällt (z. B. Krankheit).
b) Ein/e Teilnehmer/in kann von einer Anmeldung zu einem
Kurs bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die gesamte Kursgebühr muss bezahlt werden, wenn sich jemand zum Kurs anmeldet und nicht erscheint. Kurse sind Bildungsangebote mit einer Dauer von weniger als 50 Unterrichtseinheiten.
c) Ein/e Teilnehmer/in kann von einer Anmeldung zu einem
Lehrgang bis spätestens 10 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angaben von Gründen zurücktreten. In diesem Fall wird eine Verwaltungsgebühr einbehalten bzw. berechnet. Sie beträgt 30,00 Euro. Die gesamte Lehrgangsgebühr muss bezahlt werden, wenn sich jemand zum Lehrgang anmeldet und nicht erscheint. Lehrgänge sind Bildungsangebote mit einer Dauer von mindestens 50 Unterrichtseinheiten.
Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten, die AFG/SVG gefördert werden, können abweichend davon
- erstmals sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate
- im weiteren jeweils vier Wochen zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
4. Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.
5. Haftung
Die Haftung der vhs für Schäden jedwelcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6. Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programmes. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der/die Dozent/in ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
7. Datenschutz
Der/die Teilnehmer/in ist mit der Speicherung seiner/ihrer persönlichen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
8. Anerkennung Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.